Normal tägl. 1-8 Seiten |
Eilig tägl. 9+ Seiten |
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Deutsch - Ungarisch Übersetzung | EUR/Anschlag ca. EUR/Seite2 |
EUR/Anschlag ca. EUR/Seite2 |
Ungarisch - Deutsch fordítás | EUR/Anschlag ca. EUR/Seite2 |
EUR/Anschlag ca. EUR/Seite2 |
Fachsprache: Kultur, Fremdenverkehr, Marketing | % | |
Fachsprache: Diplomatie, IT, Handel, Geschäftliches, Dienstleistung | % | |
Fachsprache: Wirtschaft, offizielles Schriftstück, Urkunde, Technik, Industrie, Recht, Medizin | % | |
Klausel (gedrucktes, mit Stempel versehenes, mit dem Original zusammengeschnürtes Dokument) | EUR + EUR/Seite | |
E-beglaubigtes Dokument (elektronisch signiertes PDF mit Zeitstempel) | EUR + EUR/Seite | |
Porto (Einschreibebrief) je nach Zielland und Menge | - EUR | |
Transkription von Tonmaterial | - % der Übersetzungsgebühr |
Mengenrabatt über 100 / 200 / 300 / 400 tausend Anschläge (entspricht etwa 50 / 100 / 150 / 200 Seiten) |
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Für Auslandsstudierenden, Jobsuchenden, körperlich Beeinträchtigten | % |
Korrekturlesen (sprachliche Überprüfung) | % des jeweiligen Übersetzungspreises | |
Lektorieren (sprachliche und stilare Überprüfung) | % des jeweiligen Übersetzungspreises |
1Die genannten Preise sind die zu zahlenden Bruttopreise. Das tatsächliche Angebot kann aufgrund Wiederholungen im Text günstiger ausfallen als der um den Umfang multiplizierte Einheitspreis, deswegen empfehlen wir das Quellmaterial mitzusenden. Übergabe per E-Mail, mit der Post oder persönlich im Budapester Büro. Porto von Auslandssendungen: AT: DE, CH: UK: US: EUR + EUR / Seite. Bezahlung gegen offizieller Rechnung (auf Wunsch wird die Rechnung im Voraus erstellt) per Banküberweisung oder Bar. Bei uns bezahlen Sie, was im Angebot stand (keine nachträgliche Kalkulation).
2Als Grundlage der o.g. Werte haben wir eine VOLLE SEITE MIT ANSCHLÄGEN EINSCHL. ALLER SCHRIFTZEICHEN gewählt. Je Bestellung wird die Gebühr von mindestens einer durchschnittlichen Seite berechnet.
Offizielle Schriftstücke, welche an Gerichten, Behörden, Ämtern eingereicht werden, dürfen nicht von Laien übersetzt werden, so werden sie nicht akzeptiert. Der günstigste Weg, damit die Behörde sieht, dass ein professioneller Übersetzer die Übersetzung erstellt hat ist, dass das Übersetzungsbüro sie mit seinen Zeichen, Kontaktdaten (Stempel) versieht, und die Übersetzung mit dem Original zusammenschnürt. Auf allen zielsprachigen Seiten steht:
„Das Übersetzungsbüro bestätigt: Stimmt mit dem angehefteten Original überein.” So kann man das Übersetzungsbüro und den Übersetzer rückverfolgen (jemand übernimmt Verantwortung für die Richtigkeit der Übersetzung).
Die beglaubigte Übersetzung ist nicht identisch mit dem ungarischen Begriff der „glaubhaften Übersetzung“ [hiteles fordítás] welche in Ungarn ausschließlich vom Ungarischen Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen (OFFI) erstellt werden darf. In Ungarn ist eine wortwörtlich "glaubwürdige" Übersetzung nur im Fall von zwischenstaatlichen Verträgen, Anerkennung ausländischer Diplomen und Standesamtsregister-Auszügen (Geburts-, Heirats- und Todesurkunden) Pflicht.
In Österreich, Deutschland und der Schweiz wird aber nicht vorausgesetzt, die Papiere ungarischer Staatsangehörigen beim OFFI übersetzen oder beglaubigen zu lassen. In diesen Ländern gibt es kein vergleichbares Übersetzungsbüro mit Monopolstellung. Die Behörden akzeptieren Urkunden, welche nachweislich aus einem Übersetzungsbüro stammen (Klausel, rückverfolgbare Firmendaten). Unsere Dokumente wurden bisher immer angenommen. Sollte Ihr Anliegen Ihre Staatsangehörigkeit oder die Eintragung einer Firma betreffen, fragen Sie, ob die Arbeit des Übersetzungsbüros des Ungarischen Staates oder vielleicht die eines inländischen (deutschsprachigen Raum: „beeidigten“) Übersetzers erwartet wird.
Übersetzungen von Auszügen aus Dokumenten werden von Gerichten oder anderen Behörden nicht akzeptiert, weil dies zu Manipulationen führen würde. Deswegen erstellen wir KEINE beglaubigte Übersetzungen von Auszügen. Wir stehen jedoch gerne zur Verfügung, wenn Sie persönlich den wesentlichen Inhalt von Verfahrensmaterialien kennenlernen möchten.
Bitte beachten: Wir sind Sprachdienstleister, keine Anwälte oder Rechtsberater. Deswegen können wir keine rechtliche Beratung, Aufklärung über Rechtsvorschriften geben.