Je nach Fachgebiet und Dringlichkeit 9 bis 14 Cent / Wort.
Beglaubigung:
Das Übersetzungshonorar richtet sich nach Umfang, Sprachrichtung, Fachgebiet und kann um Beglaubigungs- und Versandkosten erhöht werden. Unsere Festpreise für Zeugnisse, Geburtsurkunden und andere Formulare finden Sie in der Preisliste für amtliche Dokumente. Um den Preis für Ihre anderen Dokumente zu ermitteln, verwenden Sie die Rechner auf den Seiten
Sie können uns Ihre Dokumente auch einfach per E-Mail zusenden und uns den gewünschten Liefertermin mitteilen.
Führungszeugnisse, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden oft noch am Tag der Angebotsannahme erstellt und geliefert. Schulzeugnisse werden auch oft am selben oder am nächsten Tag geliefert. Die Lieferzeit für andere Übersetzungen hängt von der Länge des Dokuments/der Dokumente, der Fachsprache und der aktuellen Auslastung unseres Büros ab.
Selbstverständlich, unsere amtlichen Übersetzungen wurden bisher von allen ausländischen Behörden und Ämtern akzeptiert. Es liegt an Ihnen, ob Sie ein ausgedrucktes, unterschriebenes Formular (auf Papier) benötigen oder ob ein elektronisch signiertes Dokument (PDF per E-Mail) ausreichend ist. Letzteres kann mit AcrobatReader und Online-Validatoren geprüft werden und wird EU-weit akzeptiert. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Sachbearbeiter, denn in immer mehr Fällen können Sie Ihre Unterlagen elektronisch einreichen.
Wenn eine ungarische Behörde ausdrücklich eine "beglaubigte" ["hiteles" wörtlich "glaubwürdige"] Übersetzung verlangt, muss diese entweder vom OFFI angefertigt oder, wenn sie von einem anderen Übersetzungsbüro angefertigt wurde, vom OFFI beglaubigt werden. Gemäß § 5 der MT-Verordnung 24/1986 (26.VI.) über das Übersetzen und Dolmetschen ist "nur das Nationale Büro für Übersetzungen und Beglaubigungen von Übersetzungen befugt, beglaubigte Übersetzungen [...] anzufertigen".
Eine Ausnahme stellen Firmendokuemte dar; diese dürfen von Fachübersetzungsbüros wie das unsere auch beglaubigt ("hiteles") angefertigt werden, denn gemäß § 6/A "Beglaubigte Übersetzungen der Firmenregisterauszüge sowie beglaubigte Übersetzungen der in das Firmenregister einzutragenden Daten und der UnternehmensDokumente in eine Amtssprache der Europäischen Union nach Wahl des Unternehmens können auch von qualifizierten Übersetzern oder beglaubigten Übersetzer-Lektoren angefertigt werden."
Für die Vorlage bei ausländischen Behörden und Ämtern übernehmen wir die Beglaubigung fast aller Dokumente, da unsere beglaubigten Übersetzungen bisher von allen Behörden und Ämtern akzeptiert wurden.
Erkundigen Sie sich bei der Behörde, ob sie elektronisch signierte PDFs akzeptiert. Diese werden von immer mehr Ämtern akzeptiert (weil sie im Vergleich zur Beglaubigung auf Papier fälschungssicher sind). Das spart nicht nur Porto (oder die Fahrt zum Übersetzungsbüro), sondern auch die Fahrt zur Behörde und die Wartezeit. Die elektronische Bearbeitung hat durch COVID einen großen Aufschwung erfahren.
Sie können Ihre Dokumente in unserem Büro im 19. Bezirk von Budapest während der Geschäftszeiten nach Vereinbarung abgeben. Sie können die fertige Übersetzung auch persönlich bei uns abholen. Barzahlung in HUF, EUR, CHF, GBP oder USD ist ebenfalls möglich.
Eine offizielle Bestätigung über die angebotene Dienstleistung und den geforderten Betrag. Ein schriftlicher Nachweis darüber, was zwischen den beiden Parteien vereinbart wurde. Kurz: Sicherheit für den Kunden.
szamlazz.hu ist eine Sicherheit für den Kunden, weil das Vereinbarte schriftlich festgehalten wird und weil nur in Ungarn registrierte, funktionierende Firmen mit einem eindeutigen Firmenkonto ein szamlazz.hu-Konto führen dürfen.
Bei Bestellungen über 400 EUR bieten wir die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Bei Bestellungen unter 400 EUR bitten wir um Vorauszahlung. Der Grund dafür ist, dass die meisten unserer Kunden im Ausland wohnen oder gerade umziehen. Unsere Firma, die 2009 gegründet wurde, unser Büro, unsere Website und unser Bankkonto gehen nirgendwo hin.
Telefondolmetschen (und VOIP-Dolmetschen) bieten wir nur an, wenn Sie nach vorheriger Absprache in unser Büro kommen. Versicherungen, Banken, Privatkliniken, Gerichte geben telefonische Auskünfte - wenn überhaupt - nur nach Identifizierung des Kunden.
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