Häufig gestellte Fragen

1. Wie setzen sich die Übersetzungskosten zusammen?

Das Honorar richtet sich nach dem Fachgebiet, der Textmenge und der Dringlichkeit (8 bis 15 Cent pro Wort). Für Beglaubigungen fallen zusätzliche Gebühren an:

Beglaubigung in Papierform: zzgl. EUR + EUR/Seite

Elektronisch signiertes PDF (e-Beglaubigung): zzgl. EUR + EUR/Seite

Beglaubigung:

Die genauen Kosten hängen von der Sprachkombination, dem Fachbereich sowie eventuellen Versandkosten ab. Für Standarddokumente (z. B. Zeugnisse, Geburtsurkunden) gelten unsere Festpreise, die Sie in der Preisliste für amtliche Dokumente einsehen können. Für individuelle Anfragen nutzen Sie bitte unsere Online-Kalkulatoren auf den Unterseiten

rechtliche Übersetzung

geschäftliche Übersetzung

technische Übersetzung und

sonstige Übersetzung

oder senden Sie uns Ihre Dokumente direkt per E-Mail unter Angabe des gewünschten Liefertermins zu.

2. Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

Standardurkunden wie Führungszeugnisse, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können oft noch am Tag der Auftragserteilung fertiggestellt werden. Auch Schulzeugnisse sind häufig binnen 24 Stunden fertiggestellt. Bei umfangreicheren Fachtexten hängt die Lieferfrist von der Textlänge, dem Schwierigkeitsgrad und der aktuellen Auslastung unserer Kapazitäten ab. Der voraussichtliche Liefertermin wird Ihnen im Angebot verbindlich mitgeteilt.

3. Wie erfolgt die Zustellung der fertigen Übersetzung?

Gedruckte amtliche Dokumente können Sie nach Vereinbarung persönlich in unserem Büro abholen oder sich per Post zusenden lassen. Elektronische Dokumente und elektronisch signierte PDFs (e-beglaubigte Übersetzungen) erhalten Sie bequem per E-Mail. Größere Dateien (z. B. Video- oder Audiodateien) stellen wir Ihnen über einen gesicherten Server zum Download bereit.

4. Erstellen Sie offizielle Übersetzungen?

Ja, selbstverständlich. Unsere amtlichen Übersetzungen werden in der Praxis von Behörden und Ämtern anerkannt. Bitte klären Sie vorab mit der anfordernden Stelle, ob ein physisches Original (gedruckt und gesiegelt) erforderlich ist oder ob ein elektronisch signiertes Dokument (PDF mit Zeitstempel) ausreicht. Letzteres entspricht den EU-weiten Standards (eIDAS) und kann elektronisch validiert werden. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne, da die elektronische Einreichung zunehmend zum Standard wird.

5. Sind die Übersetzungen beglaubigt?

Hier ist zwischen dem Verfahren in Ungarn und im Ausland zu unterscheiden. In Ungarn gilt: Wenn eine Behörde explizit eine „hiteles fordítás“ (beglaubigte Übersetzung im Sinne der ungarischen Verordnung Nr. 24/1986 (MT) verlangt, ist hierfür primär das OFFI zuständig. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch Firmenunterlagen: Gemäß § 6/A der genannten Verordnung sind wir als qualifiziertes Fachübersetzungsbüro befugt, beglaubigte Übersetzungen von Handelsregister- (oder Firmenbuch-) auszügen und gesellschaftsrechtlichen Unterlagen (Satzungen, Gesellschafterbeschlüsse) in jede Amtssprache der EU anzufertigen. Für die Verwendung im Ausland (Deutschland, Österreich, Schweiz etc.) versehen wir die Dokumente mit einer Klausel. Diese Übersetzungen werden erfahrungsgemäß von allen ausländischen Behörden problemlos akzeptiert.

6. Sollte ich eine papierbasierte oder eine elektronisch signierte Übersetzung wählen?

Wir empfehlen, vorab bei der zuständigen Behörde zu klären, ob elektronisch signierte PDFs akzeptiert werden. Dies ist bei immer mehr Ämtern der Fall, da diese Dokumente durch qualifizierte elektronische Signaturen fälschungssicher sind. Zudem entfallen Porto- und Reisekosten, und die Bearbeitung erfolgt deutlich schneller. Seit der COVID-Pandemie hat sich die Akzeptanz elektronischer Amtshandlungen massiv erhöht.

7. Ist eine persönliche Abgabe oder Abholung möglich?

Ja, Sie können Ihre Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung in unserem Büro im 19. Bezirk in Budapest abgeben und die fertigen Übersetzungen dort auch persönlich abholen. Vor Ort ist auch eine Barzahlung (HUF, EUR, CHF, GBP, USD) möglich.

8. Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

9. Was ist eine Proforma-Rechnung und wozu dient sie?

Die Proforma-Rechnung ist eine formale Vorabrechnung, die als verbindliche Bestätigung der vereinbarten Dienstleistung und des Preises dient. Sie schafft Sicherheit für beide Vertragsparteien. Ablauf: Nach Annahme unseres Angebots erhalten Sie – falls erforderlich – eine Proforma-Rechnung über unser Abrechnungssystem (szamlazz.hu). Diese enthält alle relevanten Daten (Leistungsumfang, Preis, Bankverbindung). Sobald Sie den Betrag überwiesen haben, erkennt das System den Zahlungseingang automatisch und stellt die endgültige Rechnung (Quittung) aus, die Ihnen per E-Mail zugeht. Die Nutzung von szamlazz.hu bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, da dort nur verifizierte, in Ungarn registrierte Unternehmen mit transparenten Firmenkonten geführt werden.

10. Warum ist eine Vorauszahlung erforderlich?

Bei einem Auftragswert unter 400 EUR bitten wir standardmäßig um Vorauszahlung; bei höheren Beträgen sind nach Absprache auch Teilzahlungen möglich. Dieses Vorgehen entspricht einer gängigen kaufmännischen Praxis im internationalen Dienstleistungsverkehr. Als seit 2009 bestehendes, transparent geführtes Übersetzungsbüro mit überprüfbarer Unternehmenshistorie bieten wir unseren Kunden ein hohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit. Die Ausstellung einer Proforma-Rechnung und die Vorauszahlung dienen daher der ausgewogenen Absicherung beider Vertragsparteien, insbesondere bei rein online abgewickelten Aufträgen.

11. Bieten Sie Telefondolmetschen an?

Wir bieten Telefondolmetschen (bzw. VOIP-Dolmetschen) ausschließlich an, wenn Sie hierfür nach vorheriger Absprache in unser Büro kommen. Der Hauptgrund liegt in datenschutzrechtlichen und organisatorischen Vorgaben: Banken, Versicherungen oder Gerichte erteilen telefonische Auskünfte in der Regel erst nach zweifelsfreier Identifizierung des Gesprächspartners, was eine physische Präsenz oft unumgänglich macht.

12. Was zeichnet Ihr Übersetzungsbüro aus?

+1 Was sind die nächsten Schritte?

ungarische flagge englische flagge