E-beglaubigte (elektronisch signierte)
Ungarisch Übersetzungen

Elektronisch signierte Dokumente sind PDF-Dateien, die Ihnen per E-Mail zugesandt werden. Sie können sie per E-Mail an den Empfänger senden, der die Echtheit online überprüfen kann.

Vorteile

Unser Übersetzungsbüro nutzt die Dienste von NETLOCK, dem Marktführer im Bereich der elektronischen Dokumentenauthentifizierung als zertifizierter elektronischer Signaturdienst.

Elektronisch signierte private Dokumente mit voller Beweiskraft haben die gleiche Rechtswirkung wie gedruckte, gestempelte und unterschriebene Dokumente und werden in allen EU-Mitgliedstaaten akzeptiert.

beglaubigung
eidas-beglaubigung

Die Signatur entspricht der eIDAS (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) und dem Gesetz über die elektronische Verwaltung (Gesetz CCXXII von 2015 über die allgemeinen Regeln für elektronische Verwaltungs- und Treuhanddienste) und bleibt langfristig authentisch.

Elektronisch versiegelte ("signierte") Dokumente können mit Desktop-Software oder Internetdiensten überprüft werden:

#1 Elektronisches Siegel ("Unterschrift") mit AcrobatReader prüfen

1. Öffnen Sie das elektronisch signierte Dokument im Acrobat Reader. Die Kopfzeile (in der Zielsprache) informiert über die Validierungsmöglichkeiten:

e-beglaubigte übersetzung

2. Klicken Sie die Kopfzeile an! Der Vertrauensdiensteanbieter bestätigt über das Internet, dass das Dokument gültig ist, wann es signiert wurde, dass es seitdem nicht geändert wurde und dass die Quelle des Vertrauens die EU ist (in der Systemsprache des Geräts):

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3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Signatur-Eigenschaften anzeigen... [Signature Properties...] um weitere Informationen anzuzeigen:

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4. Das Signaturzertifikat [Signer's Certificate] bestätigt die Unverfälschtheit und Unleugbarkeit des Dokuments und die Konformität mit der EU-Verordnung:

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#2 Elektronisches Siegel ("Unterschrift") mit Online-Dienste prüfen

Wenn Sie keinen AcrobatReader auf Ihrem Gerät installiert haben, können Sie die Gültigkeit von elektronischen Dokumenten online überprüfen, indem Sie eine der folgenden Seiten in Ihrem Browser aufrufen:

Was geschieht mit der herkömmlichen Beglaubigung von Übersetzungen auf Papier?

Wir werden sie weiterhin anbieten; die Sicherheitselemente unserer gedruckten Dokumente sind auf den Seiten Sicherheitselemente gedruckter Dokumente bzw. nyomtatott dokumentumaink biztonsági elemei ausführlich beschrieben. Die Zukunft gehört jedoch den elektronischen Dokumenten, da sie fälschungssicher sind.

Rechtlicher Hintergrund

Unsere Übersetzungsdienste erstellen elektronisch signierte Dokumente, die gemäß der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS) zertifiziert sind. In Artikel 22 heißt es:

(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten, die Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, für die er verantwortlich ist, und den von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdiensten, umfassen.

Wie auf dem Zertifikat angegeben, ist die Quelle des Vertrauens die EUTL (European Union Trusted Lists).

Unter den ungarischen Ausstellern elektronischer Signaturen, die auf der offiziellen Website EU Trust Services Dashboard (eidas.europa.eu) veröffentlicht sind, befindet sich auch die Netlock ZRt.

Artikel 35 über die Rechtswirkung elektronischer Siegel

(3) Ein qualifiziertes elektronisches Siegel, das auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Siegel anerkannt.

Artikel 41 über die Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel

(3) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.

Artikel 52 über das Inkrafttreten

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Aufgrund dessen sind alle Ämter und Behörden der Europäischen Union verpflichtet, unsere e-beglaubigten Übersetzungen als von uns angefertigte Übersetzungen anzuerkennen.

AcrobatReader wird vom Software-Giganten Adobe in den USA herausgegeben. Es ist der am weitesten verbreitete PDF-Reader; das Dateiformat selbst ist ebenfalls ein Produkt von Adobe Systems. Elektronisch signierte eIDAS-Dokumente können mit AcrobatReader, aber auch online mit den Digital Signature Services der Europäischen Kommission oder mit dem Validator der Österreichischen Rundfunk und Telekom-Regulierungs-GmbH überprüft werden.

Kurze Geschichte der elektronischen Signatur

Seit Menschen Dokumente ausstellen, um Rechte oder Eigentum zu sichern, gibt es Methoden, diese zu beglaubigen. Die Beglaubigung stellt sicher, dass der Empfänger eines Dokuments die Gewissheit hat, dass es tatsächlich von der Behörde ausgestellt wurde, die zur Ausstellung des Dokuments berechtigt ist.

Die Technik der Beglaubigung musste immer ein für den damaligen Durchschnittsbürger unzugängliches Verfahren sein. Die Beglaubigung erfolgte zunächst mit Wachssiegeln, individueller Tinte und Papier. Notare und Übersetzer verwenden noch heute dreifarbige Schnüre, um Seiten zusammenzuheften, Rechtsanwälte verwenden geprägte Trockenstempel, und die gute alte eigenhändige Unterschrift ist immer noch in Gebrauch. Dokumente, die höchsten Sicherheitsanforderungen genügen müssen, wie zum Beispiel Banknoten, sind mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet: Stichtiefdruck und irisierender Druck, Metallfaden, Wasserzeichen, Blindenschrift und Mikrodruck.

Welche Techniken auch immer von den Emittenten entwickelt wurden, früher oder später haben andere gelernt, sie zu fälschen. Die genannten Techniken sind heute weit verbreitet, und natürlich kann auch die eigenhändige Unterschrift gefälscht werden (mal abgesehen davon, wie unterschiedlich auch die echten, d.h. von derselben Person stammende Unterschriften sind). Aus diesem Grund wurden für das Zeitalter der Informationsgesellschaft elektronische Signaturen entwickelt.

E-beglaubigte Dokumente

Die Echtheit elektronisch signierter oder authentifizierter Dokumente kann mit Hilfe von Computern, die mit dem Internet verbunden sind, überprüft werden. Im Gegensatz zu allen anderen Beglaubigungen beweist sie auch, dass der Unterzeichner das Dokument mit dem aktuell lesbaren Inhalt erstellt hat, ohne dass auch nur ein Pixel verändert wurde. Durch Anklicken des Signaturfeldes in solchen PDFs (in der Regel die Kopfzeile) bestätigt ein unabhängiger Dienstleister, wer (welche Organisation) wann das Dokument erstellt hat.

Damit gehört ein weiteres Problem der Vergangenheit an. Der Einschreibebrief wurde von den Postämtern angeboten, damit der Absender einen Nachweis hatte, dass er etwas zu einer bestimmten Zeit an eine bestimmte Adresse aufgegeben hatte, und mit dem Rückschein hatte er auch etwas in der Hand, das den Empfang belegte. Aber was genau bewiesen diese Belege? Eigentlich nur die Tatsache der Zustellung. Was genau sich in dem Umschlag befand, wurde nicht dokumentiert (von der Unfehlbarkeit zwischen Tür und Angel hingekritzelter Unterschriften ganz zu schweigen).

In der Vergangenheit konnten also Absender und Empfänger im Prinzip alles über den Inhalt des Dokuments - und sogar des Umschlags - behaupten.

Die Digitalisierung offizieller Dokumente bietet auch für dieses Problem eine Lösung. Wie bereits erwähnt, bescheinigt der Zertifizierungsdiensteanbieter die Identität des Ausstellers, den Zeitpunkt der Ausstellung und die Tatsache, dass das Dokument mit genau diesem Inhalt ausgestellt wurde. Der Inhalt ist somit sowohl für den Absender als auch für den Empfänger unbestreitbar. Die Unleugbarkeit der Zustellung wird von den staatlichen Behörden zunehmend durch Portale wie das ungarische Kundenportal ("ügyfélkapu"), das Unternehmensportal ("cégkapu") gewährleistet, indem über diese Portale übermittelte Doks per Gesetz als zugestellt gelten.

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