Unser Übersetzungsbüro greift auf die Dienste von NETLOCK, dem Marktführer im Bereich der elektronischen Dokumentenauthentifizierung als zertifizierten elektronischen Signaturdienst zurück. Elektronisch signierte Privatdokumente mit voller Beweiskraft haben die gleiche Rechtswirkung wie gedruckte, gestempelte und signierte Dokumente und werden in allen EU-Mitgliedstaaten akzeptiert. |
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Die Signatur entspricht der eIDAS (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste) und dem Gesetz über E-Sachbearbeitung (Gesetz CCXXII von 2015 über die allgemeinen Regeln für elektronische Verwaltungs- und Treuhanddienste) und wird langfristig authentisch bleiben.
Elektronisch versiegelte ("signierte") Dokumente können mit Hilfe von Desktop-Software oder Internetdiensten überprüft werden:
1. Öffnen Sie das elektronisch beglaubigte Dokument in Acrobat Reader. Die Kopfzeile (in der Zielsprache) informiert über die Möglichkeiten der Validierung:
2. Klicken Sie die Kopfzeile an! Der Zertifikatsanbieter bestätigt über das Internet, dass das Dokument gültig ist, wann es signiert wurde, dass es seitdem nicht geändert wurde und dass die Quelle des Vertrauens die EU ist (in der Systemsprache des Geräts):
3. Klicken Sie auf die Schaltfläche Signatur-Eigenschaften anzeigen... [Signature Properties...] um weitere Informationen anzuzeigen:
4. Das Signatur-Zertifikat [Signer's Certificate] bescheinigt die Unleugbarkeit des Dokuments und die Übereinstimmung mit der EU-Verordnung:
Sollte auf Ihrem Gerät kein AcrobatReader installiert sein, können Sie die Gültigkeit elektronischer Dokumente online überprüfen, indem Sie eine der folgenden Seiten in Ihrem Browser aufrufen:
● Digital Signature Services der Europäischen Kommission
● Elektronischer Unterschriftenprüfungsdienst der Ungarischen Regierung
● Validator der Österreichischen Rundfunk und Telekom-Regulierungs-Gmbh
Wir werden sie weiterhin anbieten; die Sicherheitselemente unserer gedruckten Dokumente sind auf den Seiten Sicherheitselemente gedruckter Dokumente bzw. nyomtatott dokumentumaink biztonsági elemei ausführlich beschrieben. Die Zukunft gehört jedoch den E-Dokumenten, da sie fälschungssicher sind.
Unsere Übersetzungsdienste erstellen elektronisch signierte Dokumente, die gemäß der EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS) zertifiziert sind. Artikel 22. besagt...
(1) Jeder Mitgliedstaat sorgt für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung von Vertrauenslisten, die Angaben zu den qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern, für die er verantwortlich ist, und den von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdiensten, umfassen.
Wie auf dem Zertifikat angegeben, ist die Quelle des Vertrauens die EUTL (European Union Trusted Lists).
Zu den ungarischen Emittenten elektronischer Signaturen, die auf der offiziellen Website EU Trust Services Dashboard (europa.eu) veröffentlicht wurden, gehört u.a. Netlock ZRt.
Artikel 35 Rechtswirkung elektronischer Siegel
(3) Ein qualifiziertes elektronisches Siegel, das auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Siegel anerkannt.
Artikel 41 Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel
(3) Ein in einem Mitgliedstaat ausgestellter qualifizierter elektronischer Zeitstempel wird in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifizierter elektronischer Zeitstempel anerkannt.
Artikel 52 Inkrafttreten
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Auf der Grundlage des Vorstehenden sind alle Ämter und Behörden der Europäischen Union gehalten unsere e-beglaubigte Übersetzung als von uns übersetzten, zu akzeptieren.
AcrobatReader wird von dem Software-Giganten Adobe in den Vereinigten Staaten herausgegeben. Er ist der am weitesten verbreitete PDF-Reader; das Dateiformat selbst ist auch ein Produkt von Adobe Systems. Elektronisch signierte eIDAS-Dokumente können mit AcrobatReader, aber auch online mit dem Elektronischer Unterschriftenprüfungsdienst der Ungarischen Regierung und dem Validator der Österreichischen Rundfunk und Telekom-Regulierungs-Gmbh geprüft werden.
Seit Menschen Dokumente zur Sicherung von Rechten oder Gütern ausstellen, gibt es Methoden, diese zu beglaubigen. Bei der Beglaubigung wird sichergestellt, dass der Empfänger eines Dokuments die Gewissheit hat, dass es tatsächlich von der Behörde ausgestellt wurde, die zur Ausstellung des Dokuments befugt ist.
Die Authentifizierungstechnik war schon immer ein Verfahren, das für den Durchschnittsbürger jener Zeit unzugänglich war. Es wurde mit Wachssiegel, individueller Tinte und Papier beglaubigt. Notare und Übersetzer verwenden heute noch dreifarbige Schnüre zum Zusammenheften von Seiten, Anwälte verwenden geprägte Trockenstempel, und die gute alte Freihandunterschrift ist immer noch in Gebrauch. Dokumente, die strengste Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen, wie z. B. Banknoten, sind mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet: Stichtiefdruck und schillernder Druck, Metallfaden, Wasserzeichen, Blindenschrift und Mikrodruck.
Unabhängig davon, welche Techniken von den Emittenten entwickelt wurden, haben andere früher oder später gelernt, sie zu fälschen. Diese Techniken sind inzwischen weit verbreitet und auch Freihand-Unterschriften können nachgeahmt werden (mal abgesehen davon, wie unterschiedlich auch die echten, d.h. von derselben Person stammenden sind). Aus diesem Grund wurden elektronische Signaturen für das Zeitalter der Informationsgesellschaft entwickelt.
Die Echtheit elektronisch signierter oder authentifizierter Dokumente kann mit Hilfe von EDV-Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, überprüft werden. Im Gegensatz zu allen anderen Beglaubigungen beweist dies auch, dass der Unterzeichner das Dokument mit dem aktuell lesbaren Inhalt erstellt hat, ohne dass auch nur ein einziger Pixel verändert wurde. Durch Anklicken des Unterschriftsfeldes in solchen PDFs (in der Regel die Kopfzeile) bestätigt ein unabhängiger Unterschriftsleistender, wer (welche Organisation) wann das Dokument erstellt hat.
Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation gehört ein weiteres Problem der Vergangenheit an. Die Institution des Rückscheins wurde im Prinzip als Nachweis für den Erhalt von Postsendungen entwickelt. Bei Zustellung liess der Briefträger dem Empfänger den Rücksendeschein unterschreiben und übergab dann einen versiegelten Umschlag. Doch was beweist diese Quittung genau? Nur die Tatsache einer Übernahme. Was genau sich in dem Umschlag befand, wird nicht mitdokumentiert (mal die Unfehlbarkeit der zwischen Tür und Angel hingekritzelten Unterschriften gar nicht in Frage zu stellen). In der Vergangenheit konnten Absender und Empfänger im Prinzip alles über den Inhalt des Dokuments - oder gar des Umschlags - behaupten.
Die Digitalisierung offizieller Dokumente bietet auch für dieses Problem eine Lösung. Wie bereits erwähnt, meldet der Beglaubigungsdienstleister die Identität des Herausstellers und den Zeitpunkt der Herausgabe zurück und dass das Dokument exakt mit dem jeweiligen Inhalt herausgestellt wurde. Der Inhalt ist also sowohl vom Absender als auch vom Empfänger unbestreitbar. Die Unleugbarkeit der Zustellung wird von staatlichen Behörden zunehmend von Portalen wie das ungarische Kundenportal („ügyfélkapu“), Firmenportal („cégkapu“) gesichert - indem dort gesendete Doks per Gesetz als zugestellt gelten.
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