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Official Translations Ltd. (nachfolgend als Übersetzungsbüro bezeichnet) verpflichtet sich, die seinen Auftraggebern zur Verfügung gestellten Dokumente zu übersetzen, zu lektorieren, zu editieren, und übernimmt Dolmetschen, Medienübersetzung, Copywriting, gegebenenfalls mit Einbeziehung von Subunternehmern, und zwar zu den folgenden Bedingungen.
Der Auftraggeber gibt in seiner schriftlichen Anfrage an, welches Material aus welchen Sprachen in welche Sprache(n) mit welchem Termin und mit welchen Zusatzleistungen (z.B. offizielle Ausfertigung, Versand, elektronische Signatur) übersetzt werden soll.
Zur Bestimmung der Textlänge wird der von der Textverarbeitungssoftware Microsoft Word gemessene Wert [Menü REVIEW / Word Count > Character Count (mit Leerzeichen)] als Referenz herangezogen. Der Auftraggeber sendet dem Übersetzungsbüro für die Erstellung eines Angebots alle Materialien, die Texte von nicht messbarer Länge enthalten (etwa weil Textteile als Bilder vorliegen).
Der Auftraggeber kann auch einen Kostenvoranschlag für die Übersetzung oder das Lektorat von Material anfordern, das noch nicht fertiggestellt wurde oder aus Gründen der Vertraulichkeit nicht im Voraus bekannt gegeben werden kann. Sollte das zu übersetzende Material wesentlich umfangreicher sein als in der Angebotsanfrage angegeben, behält sich das Übersetzungsbüro das Recht vor, die Übersetzung bei Rückerstattung des gezahlten Honorars abzulehnen.
Das Übersetzungsbüro sendet daraufhin ein schriftliches Angebot, in dem die Dauer der Arbeit, der Preis der Dienstleistungen, sowie die Zahlungs- und Lieferbedingungen angegeben sind.
Als Annahme des Angebots des Übersetzungsbüros gelten der schriftliche Auftrag und die vom Auftraggeber daraufhin übermittelte Gebühr oder, nach Vereinbarung, die Zahlung der ersten Rate oder bei internationalen Überweisungen der Nachweis der Überweisung (Bankbescheinigung oder Online-Banking-Bestätigung).
Das Übersetzungsbüro sendet eine schriftliche Rückmeldung, in der es ggf. die endgültige Frist der Abgabe der Arbeit angibt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestellung und der Bezahlung zustande. Das Übersetzungsbüro behält sich vor, die Bestellung zurückzuweisen, wenn der Auftraggeber überfällige Verbindlichkeiten hat.
Kann der im Angebot genannte Termin aufgrund einer Änderung des Arbeitsaufkommens nicht eingehalten werden, kommt der Vertrag nicht zustande und das Übersetzungsbüro informiert den Auftraggeber schriftlich.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Korrekturlesen (sprachliche Überprüfung und stilistische Korrektur) nur für professionell angefertigte Übersetzungen verlangt werden kann. Eine unprofessionelle Übersetzung kann nicht durch Korrekturlesen korrigiert werden; in einem solchen Fall schlägt das Übersetzungsbüro eine Neuübersetzung oder Neuaufsetzung des Textes vor und unterbreitet ggf. ein Angebot für eine entsprechende Dienstleistung.
Für die Fachübersetzung eines Textes mit unkonventioneller (z.B. firmenspezifischer) Terminologie kann das Übersetzungsbüro nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Auftraggeber rechtzeitig ein Glossar der verwendeten Begriffe zur Verfügung stellt. Besondere Wünsche der Gendering sind vor Beginn der Arbeit zu melden. Im Nachhinein geäußerte Wünsche sind Gegenstand eines neuen Auftrags.
Die Übersetzung wird dem Auftraggeber von einem Mitarbeiter des Übersetzungsbüros online (per E-Mail oder durch Hochladen auf den Speicherplatz des Übersetzungsbüros) oder per Post zugesandt werden, oder sie wird zu einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt im Budapester Büro persönlich übergeben.
Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Projekts gegen Zahlung eines vereinbarten Preises zusätzliche Kopien von Übersetzungen, offiziellen Übersetzungen oder anderen vom Übersetzungsbüro erstellten Dokumenten anfordern.
Das Übersetzungsbüro übernimmt die offizielle Übersetzung von Dokumenten, d.h. die Ausstellung seiner Übersetzungen von amtlichen Dokumenten als gedruckte und beglaubigte oder elektronisch signierte Dokumente. Sowohl auf dem gedruckten als auch auf dem elektronisch signierten Dokument bestätigt das Übersetzungsbüro, dass die Übersetzung von seinen Mitarbeitern angefertigt wurde und dass der Inhalt mit dem des OriginalDokuments identisch ist.
Official Translations Ltd. ist auch ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen von Firmenauszügen, Handelsregisterdaten und FirmenDokumenten in die deutsche und englische Sprache gemäß § 6/A der MT-Verordnung 24/1986 (VI. 26.) anzufertigen. Von anderen Dokumenten darf gemäß der genannten Verordnung nur das Ungarische Nationalbüro für Übersetzungen und Beglaubigungen AG beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor der Auftragserteilung an das Übersetzungs- und Beglaubigungsbüro sicherzustellen, dass die Stelle oder Behörde, die die Übersetzung erhält, die Beglaubigung durch ein Übersetzungsbüro akzeptiert. Das Übersetzungsbüro kann nicht haftbar gemacht werden, wenn der Empfänger die Arbeit des Übersetzungsbüros mit der Begründung ablehnt, dass er die Beglaubigung der Arbeit des Ungarischen Nationalbüros für Übersetzungen und Beglaubigungen oder einer konsularischen oder anderen Behörde erwartet hat. Das Übersetzungsbüro haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten OriginalDokumente. Die Verantwortung des Übersetzungsbüros beschränkt sich auf die Genauigkeit der Übersetzung, die Anfertigung offizieller Übersetzungen in Übereinstimmung mit den Industrienormen und die fristgerechte Lieferung der Arbeit.
Wir erstellen offizielle Übersetzungen in zwei Varianten:
1. Das gedruckte Dokument wird vom Übersetzungsbüro mit einem dreifarbigen Band zusammengebunden, mit Unterschrift und Stempel und mit einer Erklärung auf der Vorder- und Rückseite versehen, dass der Ausgangstext und der übersetzte Text inhaltlich identisch sind. Das Übersetzungsbüro liefert die gedruckten amtlichen Übersetzungen in seinem Büro in Budapest oder sendet sie dem Auftraggeber per Einschreiben zu. Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden, die nachweislich auf das Verschulden eines Postunternehmens zurückzuführen sind, z.B. wenn das Dokument verspätet geliefert, nicht zugestellt oder bei der Lieferung beschädigt wurde, bemüht sich jedoch nach Kräften, das betreffende Dokument so bald wie möglich zu ersetzen.
2. Elektronisch Signierte (umgangssprachlich e-beglaubigte) Dokumente sind mit einer elektronischen Signatur und einem Zeitstempel versehene PDF-Dokumente, deren Echtheit mit Hilfe eines an das Internet angeschlossenen Geräts überprüft werden kann, z. B. durch den Validator der Europäischen Kommission oder den der Regierung Ungarns.
Bei der Überprüfung prüft ein unabhängiger qualifizierter Zertifizierungsdienstleister (Netlock Ltd.) dass gemäß der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union und dem Gesetz über die elektronische Verwaltung der Ungarischen Republik
Gemäß Artikel 35 Absatz (3) der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (eIDAS) wird "ein qualifiziertes elektronisches Siegel, das auf einem in einem Mitgliedstaat ausgestellten qualifizierten Zertifikat beruht, […] in allen anderen Mitgliedstaaten als qualifiziertes elektronisches Siegel anerkannt".
Ob die vom Übersetzungsbüro erstellten rechtskonformen elektronisch signierten Dokumente von Dritten in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen akzeptiert werden oder nicht, bzw. was genau er erwartet, muss der Auftraggeber im Voraus feststellen, das Übersetzungsbüro kann nicht dafür haftbar gemacht werden.
Das Übersetzungsbüro übernimmt auch Teilübersetzungen von amtlichen Dokumenten gemäß den branchenüblichen Standards, wobei Auslassungen gekennzeichnet und das vollständige Original beigefügt werden.
Der Liefertermin wird vom Übersetzungsbüro in Abhängigkeit vom Umfang, der Fachsprachlichkeit des Textes und der aktuellen Kapazität angeboten. Im Angebot wird auch die Gültigkeit der Lieferfrist angegeben (z.B. 48 Stunden ab Zeitpunkt der Überweisung im Fall einer Überweisung innerhalb von 24 Stunden). Die Frist bis zum Liefertermin beginnt, wenn die nach der Bestätigung des Angebots fällige Zahlung auf dem Bankkonto des Übersetzungsbüros gutgeschrieben wurde; bei (manchmal verzögerten) Auslandsüberweisungen, wenn die vom Kunden gesendete Auftragsbestätigung der Bank eingegangen ist. Das Übersetzungsbüro beginnt mit der Arbeit nach Erhalt einer solchen Bescheinigung, ist jedoch nicht verpflichtet, das fertige Material zu versenden, bevor der Betrag auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wurde.
Bei Zahlungsverzug kann das Übersetzungsbüro den Liefertermin aufgrund von Änderungen seiner Arbeitskapazität einseitig ändern. Die Gültigkeit des im Angebot genannten Preises endet 30 Tage nach dem Datum des Angebots.
Alle Risiken, die sich aus der Lieferung des Ausgangsmaterials ergeben, wie verspätete postalische Lieferung, Verlust, Beschädigung, Zerstörung usw., trägt der Auftraggeber. Die Zeit, die dem Übersetzungsbüro zur Verfügung steht, umfasst nicht den Zeitraum, in dem das Übersetzungsbüro aufgrund von Unleserlichkeit, Beschädigung des Ausgangsmaterials oder anderen Umständen, die sich seiner Kontrolle entziehen, nicht mit der Übersetzung beginnen kann. Die Parteien können vereinbaren, den Termin nach Beginn der Arbeiten zu ändern, sofern das Übersetzungsbüro den Auftraggeber über die zu erwartende Verzögerung informiert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Übersetzungsbüro unverzüglich über den Erhalt der/s fertigen Dokuments/e – aber auch über die Nichterhaltung – per E-Mail oder SMS zu benachrichtigen.
Die Zahlung kann per Banküberweisung (in allen Währungen) oder online Bankkartenzahlung (in HUF) oder bar in HUF, EUR, CHF, GBP und USD erfolgen. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt das Übersetzungsbüro die Rechnung im Voraus aus (Anforderungs- oder ''Proforma-" Rechnung über das Rechnungsstellungssystem szamlazz.hu); wird dies vom Auftraggeber nicht wünscht, wird die Rechnung im Anschluss an die Gutschrift oder Bargeldzahlung mit der Kennzeichnung "beglichen" ausgestellt. Das Übersetzungsbüro kann den Auftraggeber in seinem Angebot auffordern, im Voraus oder in Teilbeträgen zu zahlen. Haben die Parteien zwei Ratenzahlungen oder eine nachträgliche Zahlung vereinbart, so hat der Auftraggeber die Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen nach Lieferung auf der Grundlage einer vom Übersetzungsbüro ausgestellten Rechnung zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, ab Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen in Höhe des im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehenen Satzes, spätestens bei der Zahlung der letzten Rate, zu zahlen. Das Übersetzungsbüro stellt eine den geltenden Rechtsvorschriften entsprechende elektronische Rechnung über die Auftragsgebühr aus und sendet sie an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers über das Rechnungsstellungssystem szamlazz.hu.
Das Übersetzungsbüro prüft nicht die Vertretungsbefugnis oder die Geschäftsfähigkeit der Person, die im Namen des Auftraggebers im Rahmen der Aufträge handelt. Will der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten, kann er sich nicht auf die Unzuständigkeit des Auftraggebers berufen, wenn das Übersetzungsbüro aufgrund eines angenommenen Angebots mit der Dienstleistung begonnen hat.
Der Auftraggeber kann eine mangelhafte Leistung nur bei offensichtlichen Übersetzungs- oder Korrekturlesefehlern, Timingfehlern bei der Untertitelung, schlechter Tonqualität bei der Vertonung oder grammatikalischen Fehlern beim Verfassen von Texten, bzw. bei allen Dienstleistungen: bei fehlenden Inhalten beanstanden. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, das Gesetz aus dem Jahr 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Ungarn als geltendes Recht für die Beilegung von Qualitätsbeanstandungen und seine Haftung für Schäden, Reparaturen und Preisnachlässe zu beachten, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen.
Das Übersetzungsbüro nimmt Reklamationen bis zum Ablauf des 90. Kalendertages nach der Lieferung des fertigen Materials entgegen; danach können keine Gewährleistungsansprüche mehr aufgrund von Mängeln an der Leistung geltend gemacht werden. Jeder Gewährleistungsanspruch muss schriftlich unter Angabe des beanstandeten Textes und des genauen Grundes der Beanstandung gestellt werden. Ist die Beanstandung berechtigt, korrigiert das Übersetzungsbüro den beanstandeten Teil unverzüglich und kostenlos und lässt ihn dem Auftraggeber unverzüglich zukommen.
Im Streitfall zieht das Übersetzungsbüro einen Sachverständigen des unabhängigen Verbands der Ungarischen Übersetzer- und Dolmetscher zu Rate und ergreift auf der Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen die entsprechenden Maßnahmen: Korrektur des Materials, Gewährung eines Preisnachlasses, Entschädigung des Auftraggebers oder Zurückweisung der Beschwerde. Das Übersetzungsbüro soll die Stellungnahme des Sachverständigen innerhalb von 21 Kalendertagen einholen. Ist die Beanstandung nach Ansicht des Sachverständigen nicht gerechtfertigt, so hat der Auftraggeber die Kosten des Sachverständigen dem Übersetzungsbüro unverzüglich zu entrichten; ist sie gerechtfertigt, trägt das Übersetzungsbüro die Kosten. Das Gutachten des hinzugezogenen unabhängigen Sachverständigen wird von den Vertragsparteien als für den Streitfall verbindlich angesehen.
Das Übersetzungsbüro haftet nicht
Nach einer vollständigen oder teilweisen Verwendung der erhaltenen Übersetzung, Tonmaterial oder vom Übersetzungsbüro geschriebenen Originaltext (Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung) akzeptiert der Auftraggeber die Leistung und kann nicht nachträglich vom Vertrag zurücktreten oder sich auf Nichterfüllung oder Mängel berufen. Ungeachtet dessen tut das Übersetzungsbüro Möglichstes, eigens erstellte Übersetzungen zu korrigieren, falls dies erforderlich ist.
Das Übersetzungsbüro haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch eine verspätete Abgabe der ihm anvertrauten Übersetzung / Lektorat / Untertitelung / Voice-overing / Originaltexte / Desktop-Publishing entstehen, und lehnt den Ersatz solcher Schäden ausdrücklich ab. Im Falle einer verspäteten Leistungserbringung durch das Übersetzungsbüro ist der Auftraggeber berechtigt, nach einer Verspätung von 48 Stunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die voraussichtliche Verspätung dem Auftraggeber vom Übersetzungsbüro mitgeteilt und die neue Frist vom Auftraggeber akzeptiert wurde. Im Falle eines rechtmäßigen Rücktritts wegen Verzugs
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr im Falle der Nutzung des Werkes (z.B. Veröffentlichung, Einreichung); mit Ausnahme der fehlerhaften Übersetzung. Im Falle einer verspäteten Abgabe durch das Übersetzungsbüro hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass von 5% für jede 24 Stunden nach Ablauf der Frist, höchstens jedoch 50%. Darüber hinaus haftet das Übersetzungsbüro nicht für Schäden, die sich aus Verzögerungen ergeben, wird jedoch Möglichstes tun, um den entstandenen Schaden zu begrenzen.
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro kommt für einen bestimmten Zeitraum zustande, bis zur Erbringung der vereinbarten Leistung und Gegenleistung. Der Auftraggeber kann gegen Erstattung der Kosten und des Schadensersatzes des Übersetzungsbüros vom Vertrag zurücktreten, das Übersetzungsbüro hat jedoch Anspruch auf die gesamte Gebühr für Übersetzung / Korrekturlesen / Untertitelung / Tonaufnahme / DTP-Produkt / Originaltexten (sofern keine Beanstandung gemäß Punkt 7 vorliegt), nachdem das jeweilige Produkt fertiggestellt wurde. Alle Erklärungen, die den Vertrag betreffen (Anträge auf oder Bekanntgabe von Änderung der Fristen, Berücksichtigung von korrigiertem Material, Rücktritt, Kündigung des Vertrages) bedürfen der Schriftform (vorzugsweise E-Mail). Ein telefonischer oder persönlicher Rücktritt ist nicht gültig.
Im Falle der Stornierung eines bezahlten Auftrags erstattet das Übersetzungsbüro die Gebühr nur dann, wenn mit der Arbeit noch nicht begonnen wurde (keine Arbeitskraft zugeordnet wurde); wurde mit der Arbeit bereits begonnen, erstattet es nur bis zu 90% der anteiligen Gebühr für die noch nicht abgeschlossene Arbeit.
Das Übersetzungsbüro kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder anderweitig schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt. Die Beendigung des Vertrages durch jedwede Partei hat die Verpflichtung der unverzüglichen Abrechnung unter den Parteien zur Folge.
Das Übersetzungsbüro unterbreitet auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers ein schriftliches Angebot für Dolmetschleistungen mit Angabe der Qualifikationen und Kontaktdaten des Dolmetschers. Die Dauer der Dolmetscheinsätze ist nicht immer vorhersehbar, weshalb das Übersetzungsbüro in seinem Angebot neben dem Preis für die vorhersehbare Dauer auch einen Überstundensatz angibt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber, mit der Zahlung des vereinbarten Honorars oder der vereinbarten Rate und mit der Bestätigung durch das Übersetzungsbüro zustande.
Die im Angebot genannten Preise sind die zu zahlenden Bruttopreise (sie werden nicht um die Mehrwertsteuer erhöht). Bei Bruchteilen von Stunden erfolgt die Abrechnung auf Viertelstunden-Basis. Die Dauer der Dolmetschleistung umfasst grundsätzlich die Zeit zwischen Ankunft und Abreise des Dolmetschers; Bei längeren Pausen oder Bereitschaftszeiten gelten die im Angebot genannten Bedingungen. Andernfalls werden die Bereitschaftsstunden mit der Hälfte des durchschnittlichen beim Übersetzungsbüro geltenden Stundensatzes für Dolmetschung berechnet. Das Übersetzungsbüro berechnet mindestens 2 Dolmetschstunden pro Auftrag.
Die Bezahlung von Dolmetschleistungen erfolgt in der Regel per Banküberweisung (das Übersetzungsbüro stellt eine Anforderungsrechnung über das Honorar auf szamlazz.hu aus) oder bar vor Ort gegen Rechnung. Bei ausländischen Einsätzen sind mindestens 50% des Dolmetscherhonorars vor Antritt der Reise fällig. Haben die Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, so ist die erste Rate spätestens bei Beginn der Arbeiten und die zweite Rate innerhalb von 8 Kalendertagen nach Ausführung des Auftrags oder nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug wird das Zweifache des Basiszinssatzes der Zentralbank als Verzugszins hinzugerechnet.
Bei ganztägiger Dolmetschaufträgen oder Aufträgen mit Übernachtung muss der Auftraggeber in der Angebotsanfrage den/die Ort(e) der Veranstaltung(en), eventuell verfügbaren Reisemöglichkeiten mit den voraussichtlichen Abfahrts- und Ankunftszeiten, die Komfortstufe der Unterkunft mitangeben. Die voraussichtlichen Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die Reise-, Unterkunfts- und eventuellen Verpflegungsbedingungen, die voraussichtlichen Kosten und deren Übernahme durch den Auftraggeber vereinbaren die Parteien vor der Auftragsbestätigung schriftlich.
Der Rücktritt vom Auftrag kann nur per E-Mail an das Übersetzungsbüro erfolgen:
Im Falle einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden hat der Auftraggeber oder sein Vertreter auch eine Textnachricht an die direkte Mobiltelefonnummer des Dolmetschers zu übermitteln oder diese anzurufen.
Eine kostenlose Stornierung des Dolmetscheinsatzes ist bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt berechnet das Übersetzungsbüro 50% der vereinbarten Gebühr, bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der Veranstaltung 100%. Wenn der Dolmetscher seine Arbeit bereits aufgenommen hat, hat der Auftraggeber 100% der angebotenen und akzeptierten Gebühr zu bezahlen.
Der Auftraggeber muss alle Kosten im Zusammenhang mit dem stornierten Auftrag, wie z.B. – aber nicht ausschließlich - Vorbereitungs-, Reise- und Unterbringungskosten, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung erstatten.
Im Falle eines Verhaltens des Auftraggebers, das dem Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Angebot oder den schriftlichen Vereinbarungen zuwiderläuft, kann die Arbeit ohne Rückerstattung der Dolmetschergebühr abgebrochen werden. Falls der Dolmetscher den Auftrag aus unvorhergesehenen Gründen nicht ausführen kann, nimmt das Übersetzungsbüro auf sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und bei der Suche eines anderen Dolmetschers behilflich zu sein.
Die Daten von Aufträgen und Dolmetscheinsätzen, die übermittelten Unterlagen, der gesamte Schriftverkehr mit dem Auftraggeber werden von den Mitarbeitern des Übersetzungsbüros und den in seinem Auftrag tätigen Dolmetschern und Übersetzern als streng vertraulich behandelt und nur an Dritte weitergegeben, insoweit dies für die Erfüllung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags, für die Organisation der Arbeitsabläufe oder für die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Alle (technische, betriebliche, geschäftliche, rechtliche, medizinische etc.) Informationen, welche dem Übersetzungsbüro, dessen Mitarbeitern oder Subunternehmern im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werden, werden streng geheim gehalten.
Als Sprachdienstleister ist das Übersetzungsbüro bestrebt, die Bedürfnisse seines Auftraggebers bestmöglich zu erfüllen, kann jedoch nicht für entgangenen Gewinn verantwortlich gemacht werden. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass das Übersetzungsbüro oder sein Mitarbeiter vertragswidrig gehandelt oder gegen die Berufsethik verstoßen hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Entschädigung, die den Betrag des Dolmetscherhonorars jedoch nicht übersteigen darf. Die gelieferten Dolmetschleistungen sind geistiges Eigentum des Übersetzungsbüros; der Auftraggeber darf die Tonaufnahme einer Dolmetschung nur mit Genehmigung des Übersetzungsbüros, sofern nichts anderes vereinbart wurde, gegen Zahlung eines Aufschlags von 30% des Dolmetscherhonorars veröffentlichen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der beim Dolmetschen gelieferte Text kein "druckfertiger Text" ist.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle geschäftlichen, betrieblichen, technischen, rechtlichen und medizinischen Informationen, von denen sie bei der Durchführung des Vertrages Kenntnis erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, den vom Übersetzungsbüro beauftragten Unterauftragnehmern und Partnern die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen unter Beachtung der Grundsätze der Vertraulichkeit und der Datensparsamkeit zu übermitteln (siehe Punkt 4 der Datenschutzerklärung).
Kommt es im Zusammenhang mit dem zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Vertrag oder dessen Erfüllung zu Streitigkeiten, so legen die Vertragsparteien diese in erster Linie auf gütlichem Wege bei. Für alle Streitigkeiten, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen beigelegt werden können, ist das Stadtgericht Budapest zuständig. Das anwendbare Recht ist das ungarische Recht. Die Ungültigkeit, Undurchführbarkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen schränkt die Gültigkeit, Durchführbarkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht ein. Für alle in diesem Vertrag nicht geregelten Fragen gelten das ungarische Bürgerliche Gesetzbuch und die jeweils gültige ungarische Gesetzgebung.
Wenn die Übersetzungsarbeit des Übersetzungsbüros zu einer schriftlichen Übersetzung mit Originalcharakter führt, kann daraus ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Übersetzungsbüro räumt dem Auftraggeber das Recht ein, das schriftlich übersetzte urheberrechtliche Werk kostenlos und uneingeschränkt zu nutzen, mit der Bedingung die Übersetzungsgebühr bezahlt zu haben. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, das bezahlte urheberrechtliche Werk zu nutzen und zu bearbeiten.
Das Übersetzungsbüro ist berechtigt, vom Auftraggeber Schadenersatz für eventuelle Schäden zu verlangen, die durch das Fehlen von Rechten am Quellmaterial verursacht wurde. Macht ein Dritter gegenüber dem Übersetzungsbüro einen Anspruch wegen Verletzung seines Urheberrechts oder einer anderen Rechtsgrundlage geltend, verpflichtet sich der Auftraggeber, das Übersetzungsbüro in vollem Umfang für alle Schäden zu entschädigen, die sich aus der Beilegung eines solchen Anspruchs ergeben.
Das Übersetzungsbüro hat auf seiner Website eine Datenschutzerklärung veröffentlicht, in der es sich verpflichtet, die übermittelten persönlichen und sonstigen Daten zu schützen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das Übersetzungsbüro unter Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit den Firmen- bzw. Organisationsnamen des Auftraggebers, sein Logo und die Art der erbrachten Leistung (z.B. "Dolmetschen") als Referenz auf seiner Website aufführt; dies jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers unterlässt.
Für einen bestimmten Auftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Angebot als Anlage beigefügt worden sind.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Auftragserteilung, das Übersetzungsbüro mit der Bestätigung des Auftrags, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptieren und sich an diese zu halten, mit Ausnahme von Bedingungen die vorher schriftlich miteinander vereinbart wurden.
Budapest, den 02.10.2022